Schenken & Erben
Insbesondere bei großem Vermögen kann eine frühzeitige Planung Steuerzahlungen vermeiden und beugt Konflikten im Familienkreis vor. Die Steueroptimierung betrifft nicht nur den Unternehmensbereich, auch Privatpersonen profitieren von einer steuerlichen Vorsorge.
Bei Schenkung und im Erbfall sind verschiedene Pflichten zu beachten, hierbei sind wir mit unserer Expertise an Ihrer Seite, als Auswahl:
Anzeige des Erwerbs (§30 ErbstG)
Erstellung der Schenkungssteuererklärung bzw. Erbschaftsteuererklärung
Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts
